Häufige Fragen

Was wird im Zuge der Feuerstättenschau gemacht und wie oft wird diese durchgeführt?

Die Feuerstättenschau ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.

Hier werden alle Komponenten (Verbrennungsluftversorgung, Feuerstätte, Verbindungsstück, Abgasanlage) einer Feuerungsanlage in Augenschein genommen und überprüft ob diese noch betriebs- und brandsicher ist.

Stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau fest, dass eine Anlage nicht betriebs- oder brandsicher ist, so stellt er eine Mängelmeldung zur Behebung des Mangels aus.

Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser listet tabellarisch auf, welche Arbeiten an welcher Feuerungsanlage in welchen Intervallen durchgeführt werden müssen.

Der § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes legt die Intervalle für die Feuerstättenschau fest: Sie hat im Zeitraum von sieben Jahren zweimal zu erfolgen, zwischen den Terminen müssen jedoch mindestens drei Jahre liegen.

Unabhängig von diesen Pflichtintervallen muss eine Feuerstättenschau auch immer dann durchgeführt werden, wenn es wesentliche Änderung bei der Feuerungsanlage gibt, wie zum Beispiel die Errichtung einer neuen Feuerstätte.

Was habe ich von den Leistungen meines Schorsnteinfegers?

Durch die regelmäßige Überprüfung und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück, Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und bietet Ihnen somit ein hohes Maß an Sicherheit.

Zudem vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt, wenn Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt ist und dadurch energieeffizient läuft.

Warum wird mein Kamin gekehrt, obwohl meine Feuerstätte keinen/kaum Ruß produziert?

Bei Feuerstätten für festen Brenntoffe, wie Holz, Pellets oder Hackschnitzel, dient die Reinigung des Schornsteins/der Abgasanlage dem Zweck der Rußentfernung und der Vorbeugung eines Kaminbrandes.

Vor allem bei Feuerstätten, die mit Öl oder Gas betrieben werden, werden bei ordnungsgemäßer Funktion kaum mehr Ablagerungen produziert. Jedoch ist es auch hier unerlässlich regelmäßig die Abgasanlage auf einen freien Querschnitt zu kontrollieren, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können.

Wofür bezahle ich eine Grundgebühr (Grundwert)?

Der Grundwert je Gebäude ist der Teil der Arbeitsleistung des Schornsteinfegers, der unabhängig von der Anzahl und Höhe der Abgasanlage anfällt. Dieser Grundwert enthält: Vorbereitung und Pflege der Arbeitsmaterialien, Fahrtzeiten, Arbeitsgeräte aus dem  Fahrzeug nehmen, Weg zum Gebäude, Wege im Gebäude, Umrüsten der Kehrgeräte, Kundengespräche etc. Ebenfalls enthalten sind Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Mängelverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Messdateien, Ausstellung von Bescheiden etc.

Sind die Preise/Gebühren bei jedem Schornsteinfeger gleich?

Die Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden bundesweit einheitlich festgelegt (Kehr- und Überprüfungsordnung = KÜO).

Für freie Schornsteinfegertätigkeiten, wie Kehr- ,Überprüfungs- und Messarbeiten, Reinigung von Feuerstätten auf Kundenwunscht etc. darf der Schornsteinfeger den Preis selber ermitteln und anbieten.